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Wertpapiere
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Definition und Aufbau eines Wertpapiers

Ein Wertpapier beurkundet ein privates Recht zur Geltendmachung einer Forderung oder einer Beteilung an einer Kapitalgesellschaft. Die Urkunde dient dazu, das dementsprechende Recht beweispflichtig zu fixieren. Dabei wird ein Wertpapier in drei Teile gegliedert. Die Verbriefung des Gläubiger- oder Teilhaberrecht wird auf dem Mantel, also der Urkunde selbst, festgehalten. Der so genannte Bogen ist in mehrere Kupons unterteilt, welche in erster Linie das Ertragsrecht sichern. Eine solche Regelung ist also für den Umgang mit derartigen Geldanlagen durchaus angebracht. Genauso wie die Kupons müssen die Erneuerungsscheine bei einer Zahlstelle, wie einer Bank, abgegeben werden. Durch Abgabe des Erneuerungsscheins erhält der Eigentümer einen neuen Bogen. Somit kann er im Falle von Dividenden Ausschüttungen nachweisen, dass er das Recht hat diese zu beziehen. Die Ausgabe eines Erneuerungsscheines geschieht in der Regel, wenn alle Kupons vom alten Bogen aufgebraucht sind. Quittungen, Schuldscheine oder Legitimationsurkunden sind nicht als Wertpapiere zu verstehen. Nach der Aufhebung der Golddeckung sind ebenso Banknoten oder Geldscheine nicht mehr als Wertpapiere zu bezeichnen. Die Golddeckung für den amerikanischen Dollar wurde nach Scheitern des Bretton Woods Systems im Jahr 1973 von Richard Nixon aufgehoben.

Wertpapiere und deren Kategorien

• nach verbrieften Recht
• nach wirtschaftlicher Funktionsweise
• nach einem Gegenwert
• nach Ertragsform
• nach Notierung und Ausgabepreis
• nach dem Verhältnis zum zugrunde liegenden Geschäft
• nach Definition des Berechtigten
• nach der Vertretung

Nach verbrieftem Recht werden Schuldrechtliche Wertpapiere herausgegeben, wie beispielsweise Wechsel, Schecks und Schuldverschreibungen. Als Sachenrechtliche Wertpapiere werden Investmentzertifikate oder Hypothekenbriefe bezeichnet. Aktien werden als Mitgliedschaftspapiere benannt. Diese Wertpapiere werden gleichfalls in die wirtschaftliche Funktionsweise eingestuft. Schecks und Wechsel unterliegen einem vorher bestimmten Geschäft. Nach dem Gegenwert geltende Wertpapiere sind Geldwertpapiere, Kapitalwertpapiere, Beteiligungswertpapiere, Warenwertpapiere und Gläubigerpapiere, wie Obligationen, Pfandbriefe und Genussscheine. Ertragsformale Wertpapiere sind unter anderem verzinsliche und unverzinsliche Papiere. Aktien, Anleihen und Optionen werden an internationalen Börsenplätzen gehandelt und fallen unter die Kategorie der nach Notierung eingeteilten Wertpapiere. Des Weiteren unterliegen Inhaberaktien oder Namensaktien der Definition des Berechtigten. Auf folgender Seite finden Sie neben Wertpapieren noch zahlreiche andere Varianten für eine Geldanlage. Neben der Geldanlage ist auch ein Firmenkonto vergleich interessant. Auf diese Weise können Sie die richtige Bank für Ihr Firmenkonto bestimmen.

Gerichtsbarkeiten von Wertpapieren

Wertpapiere und deren Handel unterliegen differenzierten Gesetzen. Dem Außenwirtschaftsgesetz, dem Aktiengesetz und dem Kreditwesengesetz. In wenigen Teilen greifen in Deutschland auch das Handelsgesetzbuch und das Bürgerliche Gesetzbuch in den Handel von Wertpapieren ein. Internationale Aktienwerte werden durch einen so genannten Market Identifier Code, der ISIN, gekennzeichnet. Anhand dieses Codes kann man feststellen aus welchem Land die jeweilige Aktie stammt.